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WALD-
BLISTERSERVICE GMBH
Waldstr. 9-11
23812 Wahlstedt
Tel.: 04554/702060
Fax 04554/7020666
Kontaktformular

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
für Leistungen die Wald-Blisterservice GmbH, Wahlstedt

§ 1 Geltung

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Angebote und Lieferungsverträge zwischen Wald-Blisterservice GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Der Kunde erkennt diese durch die Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung an.

  2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Wald-Blisterservice GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

  3. Etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen können Bestandteil der Vertragsbeziehung nur werden, wenn die Wald-Blisterservice GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Erfolgt eine Bestellung aufgrund von Einkaufsbedingungen, so sind nachfolgende Lieferungen nicht als Annahme der Einkaufsbedingungen anzusehen, sondern ab Angebot auf Abschluss des Vertrages unter Zugrundelegung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, das durch Annahme der Ware angenommen wird.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertretungsbefugnis

  1. Angebote sind freibleibend, soweit sie von der Wald-Blisterservice GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich als Festofferten bezeichnet sind.

  2. Alle Bestellungen von Seiten des Kunden gelten erst dann als von der Wald-Blisterservice GmbH verbindlich angenommen, wenn sie schriftlich oder durch Lieferung mit Rechnungserteilung bestätigt werden. Vereinbarungen des Kunden mit den Wald-Blisterservice GmbH Mitarbeitern im Außendienst sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Wald-Blisterservice GmbH rechtsverbindlich. Bei Produkten, die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegen, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass er diese einschlägigen Vorschriften produktbezogen beachten wird.

  3. Die Wald-Blisterservice GmbH kann von einer verbindlichen Bestellung zurücktreten, wenn die bestellte Ware aus einem von der Wald-Blisterservice GmbH nicht vertretenden Grund an die Wald-Blisterservice GmbH nicht geliefert wird. Sie ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichterfüllbarkeit der Bestellung zu informieren und dem Kunden bereits vereinnahmte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten bzw. gutzuschreiben.

§ 3 Versand und Lieferung

  1. Soweit die Wald-Blisterservice GmbH schriftlich vereinbarte Liefertermine nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat, gelten die vereinbarten Liefertermine nur als Richtwerte. Mündlich vereinbarte Liefertermine gelten grundsätzlich nur als Richtwerte. Sämtliche Liefertermine gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.

  2. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrage wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins erst dann berechtigt, wenn er die Wald-Blisterservice GmbH nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins schriftlich erfolglos eine angemessene Nachfrist für die Lieferung gesetzt hat.

  3. Höhere Gewalt sowie Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages aus von der Wald-Blisterservice GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht nur vorübergehend beeinträchtigen, sowie eine von der Wald-Blisterservice GmbH nicht zu vertretende Unmöglichkeit (z.B. Nichteinhaltung des Liefertermins wegen Verkehrsbeeinträchtigung usw.) der Lieferung berechtigten Wald-Blisterservice GmbH vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung über den § 3 Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben. Die Wald-Blisterservice GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und im Falle des Rücktritts, die von ihm erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

  4. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Versandart und der Beförderer werden durch die Wald-Blisterservice GmbH bestimmt. Die Wald-Blisterservice GmbH ist berechtigt, zum Versand auch eigene Mitarbeiter einzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 4 Preise

Die Berechnung der Preise erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart oder angegeben ist – zu den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer einschließlich Verpackung ab Wald-Blisterservice GmbH.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungen von der Wald-Blisterservice GmbH sind ohne Abzug spätestens zu den auf den Rechnungen genannten Terminen fällig. Soweit dort kein Fälligkeitszeitpunkt genannt ist, werden die Forderungen sofort fällig.

  2. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung hat der Kunde spätestens vor Ablauf von vier Wochen nach deren Zugang gegenüber der Wald-Blisterservice GmbH schriftlich anzuzeigen. Ein Unterlassen rechtzeitiger Einwendung gilt ab Genehmigung der Rechnung als Ganzes und der darin ausgeführten Einzelpositionen. Auf diese Folge wird die Wald-Blisterservice GmbH auf jeder Rechnung gesondert hinweisen. Verlangt der Kunde nach Fristablauf gleichwohl eine Berichtigung der Rechnung, obliegt ihm der Nachweis dafür, dass die Rechnung unrichtig oder unvollständig ist.

  3. Soweit Skonto gewährt wird, bedarf dies einer ausdrücklichen Sondervereinbarung. Gewährte Skonti ergeben sich aus den in den jeweiligen Rechnungen aufgeführten Beträgen. Sie dürfen nur bei Zahlung bis zum dort genannten Zeitpunkt abgezogen werden.

  4. Auf Rechnungen, die Sonderlieferungen und –leistungen, Sonderangebote oder Netto-Artikel betreffen, wird kein Skonto gewährt. Gleiches gilt auch für Belastungen.

  5. Bei Zahlungsverzug ist die Wald-Blisterservice GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatzes zu fordern. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

  6. Die Wald-Blisterservice GmbH gibt allen Kunden die Möglichkeit, im Wege des Lastschrift Verfahrens zu zahlen.

  7. Die Wald-Blisterservice GmbH kann Forderungen sofort fällig stellen, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder der Wald-Blisterservice GmbH Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt. Die Forderungen können auch sofort fällig gestellt werden, wenn die Geschäftsverbindung wesentlich eingeschränkt oder aufgelöst wird. Die Wald-Blisterservice GmbH ist dann auch berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

  8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt / Sicherheiten

  1. Die Waren von der Wald-Blisterservice GmbH werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum von der Wald-Blisterservice GmbH bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Der Kunde ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen ermächtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern.

  2. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist es dem Kunden gestattet, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände an den Patienten oder dem Heim weiterzuleiten.

  3. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an die Wald-Blisterservice GmbH ab; insbesondere tritt er alle Forderungen –einschließlich der künftigen- gegen die Kranken- und Ersatzkassen, sowie die Abrechnungsstellen aus eingereichten Rezepten an die Wald-Blisterservice GmbH ab; bei der Veräußerung von vermischten, vermengten, verarbeiteten oder umgebildeten Waren in einer dem Rechnungswert der Vorbehaltsware entsprechender Höhe. Falls dem Kunden insoweit Forderungen aus möglichen zwischen dem Kunden und den Abrechnungsstellen bestehenden Auftrags- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen zustehen, erstreckt sich die Abtretung auch auf die Forderungen des Kunden gegen die Abrechnungsstellen auf Herausgabe des aus dem Auftrag oder der Geschäftsbesorgung Erlangtem. Stellt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in eine mit seinen Kunden, einer Kranken- und Ersatzkasse oder einer Abtretungsstelle bestehende laufende Rechnung ein, so erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die Saldo- und Schlusssaldoforderungen des Kunden. In Zusammenhang mit vorstehender Abtretung ist der Kunde gegenüber der Wald-Blisterservice GmbH von jeglichen Informationspflichten über alle die den abgetretenen Forderungen zugrunde liegenden Daten von Leistungsempfängern (z.B. Patientendaten, Berufsgeheimnisse usw.), sowie über entsprechende Pflichten zur Auskunft, Rechnungslegung oder Urkundenaufstellung befreit. Die Wald-Blisterservice GmbH verzichtet insoweit auch auf die ihr gesetzlich zustehenden Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Auslieferungsansprüche. Diese Befreiung bzw. dieser Verzicht durch die Wald-Blisterservice GmbH findet sinngemäß auch für die Kranken- und Ersatzkassen und Abtretungsstellen Anwendung; Die Wald-Blisterservice GmbH wird die Kranken- und Ersatzkassen und Abtretungsstellen hierüber unterrichten. Die Wald-Blisterservice GmbH und der Kunde stellen sicher, dass die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen in Übereinstimmung mit der sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. § 203 StGB, apothekerliche Berufsverordnung usw.) ergebenen Pflicht des Kunden zur Verschwiegenheit erfolgt.

  4. Der Kunde ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Der Eigentumsvorbehalt von der Wald-Blisterservice GmbH ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen von der Wald-Blisterservice GmbH aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltsware auf den Kunden übergeht und die Wald-Blisterservice GmbH abgetretenen Forderung dem Kunden zustehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Kunden jede Abtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware untersagt.

  5. Die Befugnis des Kunden zur Veräußerung von Vorbehaltswaren sowie zur Einziehung voraus abgetretener Forderungen erlischt, wenn die Wald-Blisterservice GmbH seine Zustimmung hierzu aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder aufgrund der Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Kunden widerruft. Sobald die Befugnis des Kunden zur Einziehung voraus abgetretener Forderungen erlischt, hat er auf Verlangen vonder Wald-Blisterservice GmbH , den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Die Wald-Blisterservice GmbH ist berechtigt, jederzeit die Abtretung selbst offen zu legen.

  6. Der Kunde tritt hiermit sicherungshalber alle Forderungen, die ihm jetzt oder künftig aus einem Verkauf oder einer sonstigen Verwertung seines Geschäftes(z.B. Apotheke) zustehen, in der Höhe an die Wald-Blisterservice GmbH ab, als diese ihm gegenüber offene Forderungen hat. Das gilt auch für alle künftigen Forderungen von der Wald-Blisterservice GmbH aus der Geschäftsverbindung.

    Abgetreten wird insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, des Miet- oder Pachtzinses und sonstige einmalige oder wiederkehrende Leistungen für Warenlager, Geschäftseinrichtung, Kundenstamm, immateriellen Firmenwert, Konkurrenzschutzklausel und Beratung.

    Der Kunde tritt ferner Ansprüche aus Ersatzleistungen aus Diebstahls-, Einbruchs-, Feuer-, Wasserschaden- und Gebäudeversicherung betreffend der Apotheke insoweit an die Wald-Blisterservice GmbH ab, als diese zum Zeitpunkt des Schadenfalles Forderungen gegen ihm hat. Diese Vereinbarungen gelten auch dann unverändert fort, wenn der Kunde eine andere Apotheke eröffnen oder übernehmen sollte. Die daraus dem Kunden zukünftig zustehenden Ansprüche und Rechte werden schon jetzt in dem vorbezeichneten Umfang an die Wald-Blisterservice GmbH abgetreten.

  7. Alle Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von der Wald-Blisterservice GmbH stehenden Waren oder der an die Wald-Blisterservice GmbH abgetretenen Forderungen und Ansprüche, hat der Kunde der Wald-Blisterservice GmbH unverzüglich mitzuteilen.

  8. Die Wald-Blisterservice GmbH muss die ihr zustehenden insoweit nach ihrer Wahl freigeben, ab deren Schätzwert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Für die Wertberechnung wird dafür der im Zeitpunkt des Freigabeverlangens gültigen Marktpreis zugrunde gelegt. Ist ein solche nicht feststellbar, erfolgt die Berechnung der Sicherungsgrenze auf der Grundlage des vom Kunden entrichteten Kaufpreises. Ein etwaiger Verwertungserlös steht dem Kunden zu, soweit er die Forderung von der Wald-Blisterservice GmbH übersteigt.

  9. Die Wald-Blisterservice GmbH nimmt hiermit die Abtretung sämtlicher vorstehender Forderungen an.

§ 6a Prüfungspflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach Zugang auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich unter Angabe der Rechnungsnummer und unter Beifügung des Lieferscheines schriftlich anzuzeigen.

  2. Die Weiterleitung der Waren an den Auftraggeber des Kunden oder seines Empfangsbevollmächtigten gilt als Genehmigung der Lieferung.

  3. Im Rahmen der Gewährleistung wird die Wald-Bisterservice GmbH nach eigener Wahl Fehler beseitigen oder mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bleibt die Nichterfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist erfolglos, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

  4. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängel oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die gelieferte Ware gilt vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien als frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann.

  2. Die Rechte des Kunden gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben vorbehaltlich der vertraglichen Regeln und der Regeln dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unberührt.

§ 8 Haftung

  1. Die Wald-Blisterservice GmbH haftete nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereich liegen.

  2. Die Wald-Bilsterservice GmbH haftet nicht für Schäden, die auf einen ungeeigneten, unsachgemäßen oder nach dem vertraglichen Leistungsumfang nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der gelieferten Ware zurückzuführen sind.

  3. Die Wald-Blisterservice GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder auf einer die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden wesentlichen Pflichtverletzungen, d.h. der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen muss (Kardinalpflicht) beruhen oder sofern die Wald-Blisterservice GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder sofern es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Wald-Blisterservice GmbH oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen resultieren.

  4. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne des vorstehenden Abs. 3 ist die Haftung von der Wald-Blisterservice GmbH der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  5. Im Falle eines Schadens, der auf einem grob fahrlässigen Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung von der Wald-Blisterservice GmbH der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  6. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, die Wald-Blisterservice GmbH unverzüglich zu informieren, falls er von Dritten aufgrund des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen wird.

§ 9 Verpackung

  1. Wird die Berechnung von Verpackung, Leergut oder Ähnlichem vereinbart, so sind diese Materialien mit der Warenrechnung zu bezahlen. Die Verpackung wird bei spesenfreier Rücksendung in guten, gebrauchsfähigem Zustand, sofern die Rücksendung innerhalb von vier Wochen erfolgt, gut geschrieben. Für beschädigtes oder später zurück gesandtes Verpackungsmaterial oder Leergut wird der bei Eingang festgestellte Wert vergütet. Für nicht berechnetes oder nicht von der Wald-Blisterservice GmbH stammendes Verpackungsmaterial erfolgt keine Vergütung.

  2. Im Eigentum der Wald-Blisterservice GmbH befindlichen Versandbehälter (z.B. Plastikwannen, Spezialkarton, usw.) sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben.

§ 10 Sonstiges

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller rechtsverbindlichen Bedingungen der Hersteller- und Lieferfirmen.

  2. Die Wald-Blisterservice GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich beabsichtigten Regelung mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Kiel. Die Wald- Blisterservice GmbH kann aber auch einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand wählen. Zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

WALD-BLISTERSERVICE GmbH

Geschäftsführer Dr. Frank Intert
Waldstraße 9-11, 23812 Wahlstedt
HR B 12170 KI
Telefon: 0 45 54 / 70 20 60
Telefax: 0 45 54 / 70 20 666
E-Mail: info@wald-blisterservice.de